KI und Datenschutz in der Klinik

KI beim Arztbrief datenschutzkonform einsetzen: was die Klinik braucht, was wir liefern

Gesundheitsdaten und KI: Das verlangt zu Recht eine genaue Prüfung durch Datenschutzbeauftragte und IT. Diese Seite fasst zusammen, wie AutoArztbrief gebaut ist und welche Unterlagen Ihre Klinik von uns bekommt. Die technischen Einzelheiten stehen auf Datenschutz und Sicherheit.

Die vier Grundsätze

Was Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung braucht

Der Einsatz von KI auf Gesundheitsdaten führt in den meisten Kliniken zu einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Wir liefern dafür die Bausteine, die wir mit Pilotkliniken erarbeitet haben:

Einwilligung beim mitgehörten Gespräch

Hört die App in der Sprechstunde mit, werden Patientinnen, Patienten oder Eltern vorher informiert und müssen einverstanden sein, wie bei jeder Tonaufnahme. Die Aufnahme dient allein der Erstellung des Briefs und wird danach gelöscht. Für das Diktat nach dem Gespräch ist keine gesonderte Einwilligung nötig, es ist Dokumentation wie bisher.

Sicherheit im Betrieb

Was wir nicht versprechen

Keine KI-Anwendung ist „datenschutzfrei“. Gesundheitsdaten werden verarbeitet, bei uns und bei den genannten Anbietern. Unser Anspruch ist, dass so wenig wie möglich davon entsteht, dass nichts die EU verlässt und dass Ihre Datenschutzbeauftragten jede Frage beantwortet bekommen, bevor die erste Aufnahme läuft.

Häufige Fragen

Braucht die Klinik eine Einwilligung der Patientinnen und Patienten?

Für das mitgehörte Gespräch in der Sprechstunde ja, wie bei jeder Tonaufnahme: informieren, Einverständnis einholen. Für das Diktat nach dem Gespräch nicht, das ist ärztliche Dokumentation wie bisher, nur ohne Tippen.

Verlassen Daten die EU?

Nein. Anwendungsserver in Deutschland, Spracherkennung und Sprachmodell bei europäischen Anbietern innerhalb der EU. Eine Nutzung zum Training ist vertraglich ausgeschlossen. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter liegt dem Auftragsverarbeitungsvertrag bei.

Was liefern Sie für unsere Datenschutz-Folgenabschätzung?

Verarbeitungsbeschreibung mit Datenflüssen und Löschfristen, Liste der Unterauftragsverarbeiter, technische und organisatorische Maßnahmen, Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Checkliste für die IT. Die Unterlagen sind mit Pilotkliniken entstanden und werden mit Ihrem Datenschutzbeauftragten durchgesprochen.

Was wird protokolliert?

Zugriffe und sicherheitsrelevante Ereignisse, ohne Patienteninhalte: wer sich wann angemeldet hat, welche Funktion genutzt wurde, fehlgeschlagene Versuche. Diktate und Briefe werden nicht protokolliert und nicht gespeichert.

Weitere Themen

Interesse für Ihre Klinikinfo@autoarztbrief.de