KI beim Arztbrief datenschutzkonform einsetzen: was die Klinik braucht, was wir liefern
Gesundheitsdaten und KI: Das verlangt zu Recht eine genaue Prüfung durch Datenschutzbeauftragte und IT. Diese Seite fasst zusammen, wie AutoArztbrief gebaut ist und welche Unterlagen Ihre Klinik von uns bekommt. Die technischen Einzelheiten stehen auf Datenschutz und Sicherheit.
Die vier Grundsätze
- Datensparsamkeit. Keine Stammdaten: keine Kombination aus Vor- und Nachname, kein Geburtsdatum. Im Diktat genannte volle Namen werden vor der Brieferstellung entfernt, Kopfdaten fotografierter Befunde ebenso. Die Zuordnung zum Patienten geschieht erst im KIS.
- Keine Speicherung. Briefe werden erzeugt und übergeben, nicht archiviert. Tonaufnahmen werden nach der Transkription gelöscht. Die einzige Ausnahme, die gemeinsamen Fälle auf Station, ist ausdrücklich zuschaltbar, pseudonym und zeitlich begrenzt.
- Verarbeitung in der EU. Anwendungsserver in Deutschland, Spracherkennung und Sprachmodell bei europäischen Anbietern innerhalb der EU, mit Auftragsverarbeitungsverträgen. Ein Training mit Ihren Daten ist vertraglich ausgeschlossen.
- Ärztliche Kontrolle. Die KI erzeugt Entwürfe, die gelesen und freigegeben werden. Es gibt keine automatisierte Entscheidung ohne Menschen.
Was Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung braucht
Der Einsatz von KI auf Gesundheitsdaten führt in den meisten Kliniken zu einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Wir liefern dafür die Bausteine, die wir mit Pilotkliniken erarbeitet haben:
- Beschreibung der Verarbeitung mit Datenflüssen, Speicherdauern und Löschfristen
- Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Standort und vertraglicher Grundlage
- Technische und organisatorische Maßnahmen, orientiert an ISO/IEC 27001, einschließlich Verschlüsselung der Daten im Ruhezustand, Zugriffsschutz, Protokollierung und Schwachstellenmanagement
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
- Checkliste für die IT: Freigabe der Domain im Web-Filter, Anmeldung über das Klinik-Verzeichnis, Betrieb ohne Installation
Einwilligung beim mitgehörten Gespräch
Hört die App in der Sprechstunde mit, werden Patientinnen, Patienten oder Eltern vorher informiert und müssen einverstanden sein, wie bei jeder Tonaufnahme. Die Aufnahme dient allein der Erstellung des Briefs und wird danach gelöscht. Für das Diktat nach dem Gespräch ist keine gesonderte Einwilligung nötig, es ist Dokumentation wie bisher.
Sicherheit im Betrieb
- Persönliche Zugänge, Zwei-Faktor-Anmeldung oder Anmeldung über das Klinik-Verzeichnis (Single Sign-On)
- Strikte Trennung der Abteilungen, Protokollierung ohne Patienteninhalte
- Tägliche verschlüsselte Sicherungen von Konten und Vorlagen, nie von Diktaten
- Täglicher Abgleich von Sicherheitsmeldungen für alle eingesetzten Komponenten, Sicherheitsupdates werden automatisch eingespielt
Was wir nicht versprechen
Keine KI-Anwendung ist „datenschutzfrei“. Gesundheitsdaten werden verarbeitet, bei uns und bei den genannten Anbietern. Unser Anspruch ist, dass so wenig wie möglich davon entsteht, dass nichts die EU verlässt und dass Ihre Datenschutzbeauftragten jede Frage beantwortet bekommen, bevor die erste Aufnahme läuft.
Häufige Fragen
Braucht die Klinik eine Einwilligung der Patientinnen und Patienten?
Für das mitgehörte Gespräch in der Sprechstunde ja, wie bei jeder Tonaufnahme: informieren, Einverständnis einholen. Für das Diktat nach dem Gespräch nicht, das ist ärztliche Dokumentation wie bisher, nur ohne Tippen.
Verlassen Daten die EU?
Nein. Anwendungsserver in Deutschland, Spracherkennung und Sprachmodell bei europäischen Anbietern innerhalb der EU. Eine Nutzung zum Training ist vertraglich ausgeschlossen. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter liegt dem Auftragsverarbeitungsvertrag bei.
Was liefern Sie für unsere Datenschutz-Folgenabschätzung?
Verarbeitungsbeschreibung mit Datenflüssen und Löschfristen, Liste der Unterauftragsverarbeiter, technische und organisatorische Maßnahmen, Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Checkliste für die IT. Die Unterlagen sind mit Pilotkliniken entstanden und werden mit Ihrem Datenschutzbeauftragten durchgesprochen.
Was wird protokolliert?
Zugriffe und sicherheitsrelevante Ereignisse, ohne Patienteninhalte: wer sich wann angemeldet hat, welche Funktion genutzt wurde, fehlgeschlagene Versuche. Diktate und Briefe werden nicht protokolliert und nicht gespeichert.
Weitere Themen
- Arztbrief mit KI
- Entlassbrief per KI
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- OP-Bericht und Abrechnung
- Medizinische Spracherkennung
- Für die Klinik-IT
- Pflegedokumentation mit KI
- Patienteninformation
- Freitext in jedes Programm
- Vergleich zum Diktiersystem
- So funktioniert es
- Datenschutz und Sicherheit
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